Die Hochzeit mit Chinesin ist kein Kündigungsgrund. Dies ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel vom 22. Juni nicht zulässig, auch weil der Arbeitgeber von der Beziehung jahrelang gewusst und sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte (Aktenzeichen: 3 Sa 95/11). Die Kündigung verstoße gegen das «Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden», hieß es. Das LAG hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn auf, dass die Klage des Mannes abgewiesen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Hochzeit mit Chinesin kein Kündigungsgrund
aus: Schwäbische Zeitung, 16.08.2011
Es gibt zwar Wirtschaftsspionage made in China, aber dennoch schlägt dieser Vorfall an Dreistigkeit, Dummheit und stereotypem Denken das Fass den Boden aus.
Ich habe nur eine Reaktion: o_O WTF
Ich glaube nicht, dass der Chef wirklich so ein saudummer Rassist ist, sondern dass er seinen Angestellten eh loswerden wollte und nach einem Vorwand gesucht hat. Besser ist das allerdings auch nicht.
AntwortenLöschenMeine Fresse O_o Dass ein Prof hier immer seine Poster abhängt, wenn potentielle Kopierer kommen, ist ja noch sinnvoll, weil die dinge darauf noch nicht veröffentlicht sind. Oder dass es ärger gibt, wenn ein inder versucht, einen ganzen datensatz der dortmunder datenbank nach indien zu schicken (jeder zugriff auf das ding kostet schotter). aber sowas... nicht jeder chinese ist ein klonkrieger.
AntwortenLöschen@DysfunctionalKid: Nein, vielleicht nicht, aber so einen abstrusen Grund muss man sich erst einmal ausdenken. In der Hinsicht kann man einen Punkt für Kreativität vergeben...
AntwortenLöschen@Mercury: Es ist ja klar, dass es Wirtschaftsspionage gibt. Aber hinter jeder chinesischen Frau eine Spionin zu vermuten ist schon reichlich paranoid.